Anmeldeschluss für externe Teilnehmer an der Qualifizierenden Abschlussprüfung ist der
1. März 2019
Durch die freiwillige Teilnahme an einer besonderen Leistungsfeststellung, die teilweise zentrale, landeseinheitliche Aufgabenstellungen enthält, kann mit der Gesamtbewertung 3,0 in den Prüfungsfächern der Qualifizierende Mittelschulabschluss (Quali) erworben werden, der überdurchschnittliche Leistungen bestätigt.
Alle Schüler der Jahrgangsstufe 9 können daran teilnehmen.
1. Anforderungen
Grundlage für die Anforderungen in den Prüfungsaufgaben ist der Lehrplan der Jahrgangsstufe 9.
2. Prüfungsfächer
Die besondere Leistungsfeststellung umfasst schriftliche, mündliche und praktische Aufgaben. Sie erstreckt sich auf die Fächer:
Deutsch
Aufgabenstellung:
schriftlich
zentral durch das Kultusministerium
Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde
GSE
Aufgabenstellung:
schriftlich durch die Schule
Physik/Chemie/Biologie
PCB
Aufgabenstellung:
schriftlich durch die Schule
Mathematik
Aufgabenstellung:
schriftlich
zentral durch das Kultusministerium
Englisch
Aufgabenstellung:
schriftlich zentral durch das KM
mündlich durch die Schule
Arbeit-Wirtschaft-Technik
in Kombination mit einem berufsorientiertem Zweig
Aufgabenstellung: Leittext durch die Schule
arbeitspraktisches Wahlpflichtfach:
Technik ( gewerblich-technischer Bereich),
Wirtschaft (kaufmännisch-bürotechnischer Bereich)
oder
Soziales (hauswirtschaftlich-sozialer Bereich)
Aufgabenstellung: Projektprüfung
Die Projektprüfung ist seit dem Schuljahr 2011/12 obligatorischer Teil der besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Mittelschulabschlusses.
Sie findet allgemein im Lernfeld Arbeit-Wirtschaft-Technik statt,
also im Leitfach AWT (Arbeit-Wirtschaft-Technik) und in dem berufsorientierenden Wahlpflichtfach (im Folgenden boW) Technik oder Wirtschaft oder Soziales.
Das Angebot dieser Fächer richtet sich nach den jeweiligen schulischen Gegebenheiten.
Fächer, die nicht unterrichtet werden, können auch nicht geprüft werden.