Kinder die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig!
Art. 37 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG).
Die Möglichkeiten,
Kinder auf Antrag der Eltern früher einzuschulen oder um ein Jahr zurückzustellen, bleiben weiterhin bestehen.
Bei einer vorzeitigen Einschulung wird hier der Elternwille in besonderem Maße berücksichtigt.
Eltern, deren Kinder nicht die Haimhauser Kindergärten besuchen, sollten sich unbedingt 4 Wochen vor dem Schuleinschreibungstermin mit der Schule in Verbindung setzen.
Sollten Sie eine Zurückstellung Ihres Kindes in Betracht ziehen, können Sie im Sekretariat die dafür notwendigen Informationen erhalten.
Öffnungszeiten Sekretariat : 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr Telefon: 08133 - 93510
Informationen zum Einschulungskorridor (Auszug aus den Informationsschreiben des Bayerischen Kultusministeriums)
Die sogenannten "Kann-Kinder", also die von Juli bis September geborenen Kinder, durchlaufen die
Einschulungsuntersuchung
sowie die Anmelde- und Einschulungsverfahren, ebenso wie alle anderen Kinder.
Dabei stehen die Schulen den Eltern bei ihrer Entscheidung mit Beratung und Empfehlung zur Seite.
Auf dieser Grundlage entscheiden die Eltern dann frei, ob ihr Kind zum kommenden oder
zum nächsten Schuljahr eingeschult wird.
Dies bedarf einer schriftlichen Mitteilung an die Schulleitung bis spätestens 10. April 2025.
GRSO §2 Abs4:
Über die Aufnahme in eine öffentliche Grundschule entscheidet der Schulleiter; Er kann die Teilnahme an einem Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit verlangen.
Informationen vom Kultusministerium:
Rücktrittsmöglichkeiten der Eltern bei der Einschulung
Einschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf - Leitfaden für Eltern
weitere Informationen finden Sie unter
