Laut Ministerratsbeschluss vom 29.01.08
und der damit festgelegten Neufassung der Volksschulordnung werden die GS-Zeugnisse ab dem Schuljahr 2008/09 in folgenden Punkten geändert:
- Es werden künftig nur noch 2 Bereiche (Sozial-, Lern- und Arbeitsverhalten) bewertet
Die Unterkategorien sollen aber als Stichwörter weiter bei der Ausformulierung helfen.
- Anstelle der bisherigen Bewertung mit A-D soll die Bewertung in einem den Fließtext abschließenden
Satz stehen in dem die jeweilige Bewertungsstufe steht (gut/gut/befriedigend/nicht befriedigend).
- Ab der Jahrgangsstufe 2 entfällt der Kommentar zur Note in HSU.
- Ab dem Schuljahr 08/09 werden an alle Schüler der 4. Klasse am
ersten Unterrichtstag im Monat Mai ein Übertrittszeugnis ausgehändigt.
Diese neuen Übertrittszeugnisse werden also ohne Antrag ausgehändigt.
(dies gilt aber nur für Schüler der 4. Klasse, für alle anderen Schüler der 5.-9. Klasse sind weiterhin Anträge für
Übertrittszeugnisse erforderlich)
- Ersatz für das Zwischenzeugnis in Klasse 4 soll eine Zwischeninformation der Eltern
am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche des Monat Januar bieten.
Grundschulen in Bayern haben seit dem Schuljahr 2014/2015 die Möglichkeit,
das Zwischenzeugnis in den Jahrgangsstufen 1 bis 3
durch ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch zu ersetzen.
Dabei handelt es sich um Einzelgespräche der Klassenlehrer mit ihren Schülern
in Anwesenheit der Erziehungsberechtigten.
Hierbei sollen individuelle Stärken und Schwächen der Schüler sichtbar gemacht werden
und Methoden einer möglichen Weiterarbeit aufgezeigt werden.
Unsere Grundschule schließt sich diesem Konzept an und führt Lernentwicklungsgespräche
seit dem Schuljahr 2016/2017 mit großem Erfolg durch.