Anmeldeschluss für externe Teilnehmer an der Qualifizierenden Abschlussprüfung ist der
1. März 2024
Durch die freiwillige Teilnahme an einer besonderen Leistungsfeststellung, die teilweise zentrale, landeseinheitliche Aufgabenstellungen enthält, kann mit der Gesamtbewertung 3,0 in den Prüfungsfächern der Qualifizierende Mittelschulabschluss (Quali) erworben werden, der überdurchschnittliche Leistungen bestätigt.
Alle Schüler der Jahrgangsstufe 9 können daran teilnehmen.
1. Anforderungen
Grundlage für die Anforderungen in den Prüfungsaufgaben ist der Lehrplan der Jahrgangsstufe 9 sowie in diesem Schuljahr behandelte Inhalte.
2. Prüfungsfächer
Die besondere Leistungsfeststellung umfasst schriftliche, mündliche und praktische Aufgaben. Sie erstreckt sich auf die Fächer:
Deutsch
Aufgabenstellung:
schriftlich
zentral durch das Kultusministerium
Geschichte/Politik/Geographie
GPG
Aufgabenstellung:
schriftlich durch die Schule
Natur und Technik
NT
Aufgabenstellung:
schriftlich durch die Schule
Mathematik
Aufgabenstellung:
schriftlich
zentral durch das Kultusministerium
Englisch
Aufgabenstellung:
schriftlich zentral durch das KM
mündlich durch die Schule
Wirtschaft und Beruf (WiB)
in Kombination mit einem berufsorientiertem Zweig
Aufgabenstellung: Leittext durch die Schule
arbeitspraktisches Wahlpflichtfach:
Technik ( gewerblich-technischer Bereich) = Te
Wirtschaft (kaufmännisch-bürotechnischer Bereich) und Kommunikation = WiK
oder
Ernährung und Soziales (hauswirtschaftlich-sozialer Bereich) = ES
Aufgabenstellung: Projektprüfung
Die Projektprüfung ist seit dem Schuljahr 2011/12 obligatorischer Teil der besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Mittelschulabschlusses.
Sie findet allgemein im Lernfeld Wirtschaft und Beruf statt,
also im Leitfach WiB (Wirtschaft und Beruf) und in dem berufsorientierenden Wahlpflichtfach (im Folgenden BoZ)
Technik oder Wirtschaft und Kommunikation oder Ernährung und Soziales.
Das Angebot dieser Fächer richtet sich nach den jeweiligen schulischen Gegebenheiten.
Fächer, die nicht unterrichtet werden, können auch nicht geprüft werden.
Auf der Seite des Bayerischen Ministeriums für Unterricht und Kultus finden Sie alle Möglichkeiten eines
Abschlusses in der Mittelschule.
Gerne stehen Ihnen die Schulleitung und die Lehrkräfte für eine Beratung zur Verfügung.