Informationen zum Übertritt an weiterführende Schulen -
Power Point-Präsentation der Schulberatung des Schulamtes Dachau
Informationen zum Übertritt, zur Einschreibung und zum Probeunterricht
herausgegeben vom Staatlichen Schulamt Dachau
Information des Kultusministerium zum Übertrittszeugnis 2023
Bekanntgabe des Kultusministeriums
Gesamtkonzept des kind- und begabungsgerechten Übertrittsverfahrens
Jahrgangsstufe 3 in der erweiterten Übertrittsphase
Neben den bereits bestehenden Möglichkeiten und Anlässen der Einzelberatung tritt in der Jahrgangsstufe 3 eine erweiterte allgemeine Beratung der Erziehungsberechtigten. So werden die Erziehungsberechtigten an einem zusätzlichen Elternabend über das differenzierte Bildungssystem, dessen Durchlässigkeit und vielfältige Abschluss- und Anschlussmöglichkeiten informiert.
Zeugnisänderungen in den 4. Klassen:
Neuerung für alle Schüler der 4. Klasse ab dem Schuljahr 08/09 :
In der 4. Jahrgangsstufe tritt an die Stelle des Zwischenzeugnisses eine schriftliche „Zwischeninformation zum Leistungsstand“.
Diese wird am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche des Monats Januar ausgegeben. Dadurch erhalten die Eltern rechtzeitig – noch vor dem Termin des Zwischenzeugnisses in den anderen Jahrgangsstufen – die erforderlichen Informationen zum Leistungsstand ihres Kindes.
Das Zwischen- und das Übertrittszeugnis werden zusammengefasst zu einem Übertrittszeugnis,
welches am ersten Unterrichtstag des Monats Mai ausgegeben wird.
Dieses Übertrittszeugnis wird nicht mehr auf Antrag, sondern für alle SchülerInnen der Jahrgangsstufe 4 ausgestellt.
Probenfreie Zeit in den 4. Klassen (GSO § 43 I)
In der Jahrgangsstufe 4 sollen in der Zeit vom Unterrichtsbeginn bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses, jeweils in den Fächern
Deutsch, Mathematik und Heimat-und Sachunterricht
rhythmisiert mindestens vier Unterrichtswochen von bewerteten Probearbeiten freigehalten werden.
Die Jahrgangsstufe 5 - als Gelenkklasse
Ab dem Schuljahr 2010/2011 wurde die Gelenkklasse an allen staatlichen Hauptschulen/Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien mit teilweisen zusätzlichen individuellen Förderelementen etabliert. In diesem Zusammenhang gelten nun folgende Übertrittsregelungen:
Übertritt an Wirtschaftsschulen oder M-Zug
Kultusministerium Bayern - Informationen zum Übertritt allgemein
Der beste Bildungsweg - Infobroschüre des Kultusministerium