Übertritt  - an weiterführende Schulen


Informationen zum Übertritt an weiterführende Schulen -

 

Power Point-Präsentation der Schulberatung des Schulamtes Dachau


Informationen zum Übertritt, zur Einschreibung und zum Probeunterricht

 

herausgegeben vom Staatlichen Schulamt Dachau 


Information des Kultusministerium zum Übertrittszeugnis 2023

 


Bekanntgabe des Kultusministeriums

 

Gesamtkonzept des kind- und begabungsgerechten Übertrittsverfahrens

 

Jahrgangsstufe 3 in der erweiterten Übertrittsphase

Neben den bereits bestehenden Möglichkeiten und Anlässen der Einzelberatung tritt in der Jahrgangsstufe 3 eine erweiterte allgemeine Beratung der Erziehungsberechtigten. So werden die Erziehungsberechtigten an einem zusätzlichen Elternabend über das differenzierte Bildungssystem, dessen Durchlässigkeit und vielfältige Abschluss- und Anschlussmöglichkeiten informiert.

 

Zeugnisänderungen in den 4. Klassen:

Neuerung für alle Schüler der 4. Klasse ab dem Schuljahr 08/09 :

In der 4. Jahrgangsstufe tritt an die Stelle des Zwischenzeugnisses eine schriftliche „Zwischeninformation zum Leistungsstand“.

Diese wird am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche des Monats Januar ausgegeben. Dadurch erhalten die Eltern rechtzeitig – noch vor dem Termin des Zwischenzeugnisses in den anderen Jahrgangsstufen – die erforderlichen Informationen zum Leistungsstand ihres Kindes.

Das Zwischen- und das Übertrittszeugnis werden zusammengefasst zu einem Übertrittszeugnis, 

welches am ersten Unterrichtstag des Monats Mai ausgegeben wird.

Dieses Übertrittszeugnis wird nicht mehr auf Antrag, sondern für alle SchülerInnen der Jahrgangsstufe 4 ausgestellt.  

Probenfreie Zeit in den 4. Klassen (GSO § 43 I)

 

In der Jahrgangsstufe 4 sollen in der Zeit vom Unterrichtsbeginn bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses, jeweils in den Fächern

 

Deutsch, Mathematik und Heimat-und Sachunterricht

 

rhythmisiert mindestens vier Unterrichtswochen von bewerteten Probearbeiten freigehalten werden.  

 

 


Die Jahrgangsstufe 5 - als Gelenkklasse

Ab dem Schuljahr 2010/2011 wurde die Gelenkklasse an allen staatlichen Hauptschulen/Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien mit teilweisen zusätzlichen individuellen Förderelementen etabliert. In diesem Zusammenhang gelten nun folgende Übertrittsregelungen:

  • der Übertritt von SchülerInnen der Jahrgangsstufe 5 ist ausschließlich mit dem Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 möglich, wenn in den Fächern Mathematik und Deutsch
eine Durchschnittsnote von 2.5 oder besser  è Übertritt Realschule
eine Durchschnittsnote von 2.0 oder besser  è Übertritt Gymnasium  
 erreicht wird.
Alle SchülerInnen, die einen Übertritt an Realschule und Gymnasium anstreben und die entsprechenden Notendurchschnitte aufweisen, geben an dem für sie zuständigen Gymnasium / Realschule im gleichen Zeitraum wie die Schüler der Klassen 4 eine Voranmeldung ab.
Die endgültige Anmeldung an der Realschule oder am Gymnasium erfolgt dann in den ersten Tagen der Sommerferien mit dem
Original des Jahreszeugnisses der Jahrgangsstufe 5.
Schüler, die den geforderten Notenschnitt im Zwischenzeugnis nicht erreicht haben, jedoch diesen im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 erreicht haben, können sich ohne Voranmeldung ebenfalls in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien mit dem Originalzeugnis
an Realschule oder Gymnasium anmelden.

Übertritt an Wirtschaftsschulen oder M-Zug

 

Kultusministerium Bayern - Informationen zum Übertritt allgemein 

 

Der beste Bildungsweg -  Infobroschüre des Kultusministerium